Förderung Biomasse
Für die Errichtung einer Biomassekleinfeuerungsanlage (=Scheiterholzgebläsekessel, Kachelöfen als Gesamtheizsystem und Hackgut- oder Pellets-Kaminöfen als Gesamtheizsystem) kann zu den jeweils gleichen Bedingungen bei der Fachabteilung 7A der Steiermärkischen Landesregierung um Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses angesucht werden (Formular im Gemeindeamt). Bei Gewährung eines solchen Zuschusses durch das Land Steiermark fördert die Gemeinde Wenigzell auf Antrag jede dieser Anlagen zusätzlich mit € 350,00.
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