Solar- und Photovoltaik
Die Gemeinde Wenigzell fördert die Errichtung von Solar- bzw. Photovoltaikanlagen einmalig mit einem Betrag in Höhe von € 25,00 je m² Kollektorfläche, höchstens werden jedoch € 350,00 ausbezahlt.
Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung durch die Gemeinde Wenigzell ist eine Förderung durch eine öffentliche Institution des Landes oder des Bundes.
Bei der Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen handelt es sich um meldepflichtige Bauvorhaben, welche vor ihrer Ausführung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen sind.
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